Unsere Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen und Provisionen
der Firma Margit Funke Immobilien, Bergstr. 29, 92342 Freystadt-Möning

1. Vertraulichkeit
Alle unsere Angebote, Nachweise und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und müssen von diesem streng vertraulich behandelt werden.

Kommt es aufgrund unbefugter Weitergabe an Dritte zu einem Vertragsabschluß über das angebotene/nachgewiesene Objekt, begründet dies eine Schadensersatzpflicht, d.h. der Empfänger haftet für unsere Maklergebühr in voller Höhe.

2. Haftung
Alle Angaben und Zahlen über das Objekt beruhen ausschließlich auf Informationen des Eigentümers oder Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben/Zahlen wird von Firma Margit Funke Immobilien daher keinerlei Haftung übernommen.

Alle Angebote sind freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf/-vermietung oder Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.

3. Angebote
Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt unseres Angebots nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.

Andersfalls wird unser Nachweis als zumindest mitursächlich für einen späteren Abschluß anerkannt und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

4. Informationspflicht
Der Empfänger unseres Angebotes hat die Firma Margit Funke Immobilien unverzüglich zu informieren, wenn und mit welchem Inhalt er einen Vertrag über das in unserem Angebot bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.

Eine Maklergebühr ist auch zu zahlen, wenn unter Beibehaltung der inhaltlichen oder wirtschaftlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag zustande kommt oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.

5. Fälligkeit
Die Maklerprovision ist fällig und an uns zu zahlen, wenn durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis ein Hauptvertrag zustande kommt.

Die Provision beträgt, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden:

5.1.
3 % zuzügl.gesetzl. MWSt aus dem Gesamtkaufpreis, jeweils für den Käufer und den Verkäufer.

5.2
Bei Abschluß eines Erbbauvertrages beträgt die Provision 3 % zuzügl. gesetzl. MWSt aus dem 10-Jahres-Erbbauzins, jeweils für beide Vertragsparteien.

5.3.
Bei Vermietung beträgt die Provision: bei Wohnraum 2 Monatsmieten zuzügl. gesetzl. MWSt und 3 Monatsmieten zuzügl. gesetzl. MWSt für Objekte, die nicht Wohnzwecken dienen, jeweils zahlbar vom Mieter.

5.4.
Bei Pacht beträgt die Provision 3 % zuzügl. gesetzl. MWSt aus der Summe der Jahrespacht, entsprechend der Gesamt- bzw. Restlaufzeit der Pacht, mindestens jedoch EUR 1.000 zuzügl. MWSt, jeweils für den Pächter und Verpächter.

5.5.
Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungsgegenständen, etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 3 % zuzügl. MWSt aus der vereinbarten Summe, jeweils für beide Vertragsparteien.

5.6.
Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1 % zuzügl. MWSt vom Verkaufswert des Objektes, jeweils für beide Vertragsparteien.

Zur entgeltlichen Tätigkeit auch für den anderen Vertragspartner sind wir berechtigt!

Wird neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderer Vertrag über ein anderes dem Verkäufer/Auftraggeber gehörendes Objekt geschlossen oder kommt ein Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung zustande, so ist die vereinbarte Maklerprovision ebenfalls zu zahlen, wenn durch Firma Margit Funke Immobilien im Rahmen des Auftrags der Nachweis zum Abschluß des Hauptvertrages mit dem Auftraggeber erbracht wurde, insbesondere der Vertragsabschluß durch die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht wurde. Die Maklergebühr ist ferner vom Empfänger zu zahlen, wenn der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, mit dem der Empfänger des Angebotes in einem engen familiären oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.

6. Rücktritt
Bei Rücktritt von der Kauf-/Miet-/Pachtzusage ist der Interessent zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet, die von Firma Margit Funke Immobilien nachweislich zur Ausführung des Auftrages gemacht wurden.

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Unterläßt er diese Mitteilung, haben wir Anspruch auf Ersatz der nachträglichen Aufwendungen.

7.Wirksamkeit und Vereinbarungen
Teilweise Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis

8. Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Teile Nürnberg.